Gutachten
In Abhängigkeit von den gerichtlichen Fragestellungen werden von mir sowohl
entscheidungsorientierte als auch lösungsorientierte Gutachten erstattet.
Die Erstattung des Gutachtens kann schriftlich und/oder mündlich erfolgen.
Bei lösungsorientierter Begutachtung ist auch die Erarbeitung von Elternvereinbarungen möglich.
Kurzgutachten - etwa bei gegebener Einigungsbereitschaft der Kindeseltern - können ebenfalls abgefasst werden.
Gutachterliche Stellungnahmen werden bei kurzfristig gegebenem Bedarf und nach
richterlicher Anforderung in der Regel innerhalb weniger Tage vorgelegt.
Des Weiteren führe ich auch Begutachtungen für Jugendämter durch:
beispielsweise zu Vermittlungsfragen, zu diagnostischen Fragestellungen
und zu Belangen des Umgangs von Pflegekindern mit Mitgliedern der Herkunftsfamilie.
Nicht von mir übernommen werden Begutachtungsaufträge von Privatpersonen.